Rechtliche Betreuungen 

Rechtliche Betreuungen

Eine rechtliche Betreuung ist erforderlich, wenn eine volljährige Person infolge einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen und somit ganz oder teilweise auf Hilfe angewiesen ist.

Ein Betreuer kann seitens des Betreuungsgerichts nur auf Wunsch der Person selbst oder vom Amts wegen bestellt werden. Den Antrag kann auch ein Geschäftsunfähiger einleiten.

Ziel der Arbeit ist es, den Betreuten ein möglichst normales und Selbstständiges Leben unter bestmöglichen Bedingungen zu bieten. Das Wohl des Betreuten steht jederzeit im Mittelpunkt aller anfallenden Tätigkeiten.

 

Das Betreuungsrecht

Die gesetzliche Grundlage für das Betreuungsrecht wurde zum 1. Januar 1992 eingeführt und ist in Paragraph 1896 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches festgehalten. Der Leitgedanke beinhaltet neben dem Grundsatz der Erforderlichkeit insbesondere das Recht eines jeden Menschen auf größtmögliche Selbstbestimmung.

 

Es wird bei der Vergabe einer Betreuung darauf geachtet, in welchen Bereichen der Betroffene die notwendige Hilfestellung benötigt.  

 

Bei Mittellosigkeit werden die Kosten durch die Staatskasse getragen, Vermögende tragen hingegen diese selbst. 

 

 Quelle: Rechtliche Betreuungen § 1896ff., Bürgerliches Gesetzbuch

 

Fallbeispiel

Der 50 jährige Herr B. lebt allein in seiner Wohnung in einer Kleinstadt. Aufgrund einer geistigen Behinderung kann er nicht Lesen und Schreiben, dennoch hat er seinen Lebensunterhalt als Hilfsgärtner bestritten. Eine psychische Erkrankung erschwert nun sein Leben, denn er fühlt sich durch immer wiederkehrende, eigentlich harmlose Ereignisse bedroht. Damit Herr B. weiterhin sein Leben zu Hause leben kann, nimmt er die Hilfe eines rechtlichen Betreuers in Anspruch. Der Berufsbetreuer überweist beispielsweise Rechnungen, die er gemeinsam mit dem Betreuten durchgeht. Treten gesundheitliche Probleme auf,  besucht der Betroffene seinen Hausarzt. Gemeinsam überlegen er, sein Arzt und der Betreuer, was hilfreich für ihn kann. Probleme, die im Alltag auftreten, werden besprochen und Lösungen gesucht. Herr B. führt so ein für ihn angenehmes und gut überschaubares Leben fort. (Quelle: Diakonie, Kreis Mettmann)