Voraussetzungen

 

Eine Betreuung kann nur angeordnet werden, wenn bei dem Betroffenen folgende Erkrankungen vorliegen:

 

Psychische Krankheiten

Dazu gehören alle seelischen Erkrankungen und Störungen, die körperliche Ursachen haben (Beispiel Hirnhautentzündungen). Des weiteren zählen Neurosen (Zwangshandlungen), Persönlichkeits-störungen oder Suchterkrankungen (Drogen, Alkoholmissbrauch) zu diesem Krankheitsbild.
Geistige Behinderung

Unter einer geistigen Behinderung versteht man einen angeborenen sowie während der Geburt erworbenen Intelligenzdefekt mit unterschiedlichen Schweregraden.  

Seelische Erkrankungen

Bei einem seelischen Krankheitsbild handelt es sich um eine dauerhaft, seelische Beeinträchtigung. Dazu zählen auch die geistigen Auswirkungen des Altersabbaus wie z.B. Demenz mit Schweregrad (Alzheimer, Morbus Parkinson).

Körperliche Behinderung

Eine körperliche Behinderung kann nur die Bestellung eines Betreuers zur Folge haben, wenn durch die Krankheit die Fähigkeit zur Besorgung der eigenen Angelegenheiten ganz oder teilweise eingeschränkt werden.

 

Aufgaben

 

Das für den jeweiligen Kreis zuständige Betreuungsgericht legt die Dauer und den notwendigen Umfang der Betreuung fest. Diese kann folgende Aufgaben umfassen:

 

Vermögenssorge

Vertretung in Vermögensangelegenheiten, Kontakte zu Banken und Steuerberatern, Schuldenregulierung, Antragsstellungen staatlicher Hilfen, sonstige Behördengänge

Gesundheitssorge

Organisation medizinischer Behandlungen, Einwilligung in Untersuchungen, Operationen und Heilmaßnahmen, Kranken-versicherungsschutz

Personensorge

Aufenthaltsbestimmung

Wohnungsangelegenheiten

Anmietung und Kündigung von Wohnraum, Anfechtung einer Räumungsklage

Postangelegenheiten

Erledigung des allgemeinen Schriftverkehrs

Behörden

Vertretung des Betreuten in Rechts- und Steuerangelegenheiten und Versicherungen, bei Renten- und Sozialleistungsträgern, bei Prozessen im Namen des Betreuten, Behördengänge 

 

Dies sind nur einige Beispiele aus der Vielzahl der Aufgaben unseres Büros. Die einzelnen Aufgabenbereiche sind stets in einem Betreuerausweis festgehalten, der als Legitimation vor Behörden und Institutionen dient.